Vergleichbar dem Einfrieren befruchteter Eizellen kann die Kryokonservierung auch mit unbefruchteten Eizellen sowie anderen menschlichen Zellen/Gewebe wie Spermien, Hoden- oder Eierstockgewebe erfolgen.
Sollte im ersten Behandlungszyklus nach dem Embryotransfer eine Schwangerschaft ausgeblieben oder nach der Geburt eine weitere Schwangerschaft erwünscht sein, kann auf die noch eingefrorenen befruchteten Eizellen zurückgegriffen werden. Diese würden im Rahmen eines sogenannten Auftauzyklus eingesetzt, wodurch auf eine erneute Stimulation der Eierstöcke und die Follikelpunktion verzichtet werden kann.
Die Kosten für eine Kryokonservierung und alle damit verbundenen ärztlichen Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.