Behandlungsmethoden

Damit Ihr Kind kein Wunsch bleibt

Das Ziel einer Kinderwunschbehandlung ist die Schwangerschaft und nachfolgende Geburt eines gesunden Kindes. Das Hauptaugenmerk liegt für uns dabei auf einer individuell mit dem Paar abgestimmten, möglichst wenig aufwendigen Therapie, die andererseits aber auch eine adäquate Chancensteigerung zur Erfüllung des Kinderwunsches bieten sollte. Zu einer solchen Beratung gehören immer eine realistische Darstellung des Therapieablaufes, der Chancen, möglicher Nebenwirkungen und eventueller Kosten. Die besonders interessierende Erfolgschance lässt sich individuell leider oft nicht genau angeben und kann häufig nur in Anlehnung an Statistiken oder Studien geschätzt werden.

Behandlungskosten

Wie teuer ist eine Kinderwunschbehandlung?

Beratung und Untersuchung bei unerfülltem Kinderwunsch gehören zur regulären Krankenbehandlung und fallen in die Kostenerstattungspflicht der Krankenkasse. Hierzu zählt auch die Leistungsübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, welche zusammenfassend im §27a Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt sind. Demnach hat jedes verheiratete Paar einen 50%igen Kostenerstattungsanspruch nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht.

Vor Beginn der Behandlung erstellen wir einen Behandlungsplan zur Vorlage bei der Krankenkasse. Voraussetzungen für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch:

  • Sie müssen miteinander verheiratet sein.
  • Beide Partner*in müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Die Frau darf ihren 40., der Mann seinen 50. Geburtstag noch nicht begangen haben.
  • Der unerfüllte Kinderwunsch darf nicht Folge einer Sterilisation sein.

Es verbleiben 50% der Kosten für die ärztlichen Leistungen und die notwendigen Medikamente für Sie als Eigenbeteiligung. Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen im Rahmen von Satzungsleistungen eine IVF oder ICSI mittlerweile mit bis zu 100% oder weichen bei anderen Voraussetzungen (z.B. Altersgrenzen) ab.

Private Krankenversicherungen sind an die Kostenerstattungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen nicht zwingend gebunden, orientieren sich jedoch häufig daran. Eine gezielte Anfrage an Ihre Versicherung werden wir durch die Erstellung einer Beispielrechnung und im Bedarfsfall die Formulierung eines medizinischen Gutachtens gerne unterstützen!

Einige Bundesländer bezuschussen die IVF bzw. ICSI auf Antrag zusätzlich.

Welche Einschränkungen gibt es?

Unverheiratete Paare haben entsprechend der oben genannten Regelungen keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In diesen Fällen muss die Behandlung als Privatleistung abgerechnet werden. Weitere formale und medizinische Einzelheiten zu Voraussetzung, Art und Umfang der Leistungen wurden durch den gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzt*innen und Krankenkassen genau formuliert. Demnach dürfen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nur durch eine/n hierfür zugelassene/n Ärztin/Arzt bei hinreichender Aussicht auf Erfolg sowie nach einer fachärztlichen Beratung und Ausstellung einer Überweisung durchgeführt und erstattet werden.
Auf dieser Basis wurde auch die Zahl der bezuschussten Behandlungsversuche eingeschränkt:

  • bis zu 8 Inseminationen im Spontanzyklus
  • bis zu 3 Inseminationen im stimulierten Zyklus
  • bis zu 3 Versuche einer IVF bzw. ICSI.


In Einzelfällen können hiervon abweichende Regelungen vorliegen, z.B. falls die Befruchtung von Eizellen in bereits durchgeführten Behandlungsversuchen mehrfach ausgeblieben ist.
Weitere diagnostische Kriterien (z.B. Spermiogramme und Bluttests) müssen vor der Erstellung des Behandlungsplanes erfüllt sein. Häufige, die Behandlung ergänzende Zusatzleistungen wie z.B. eine Kryokonservierung von Eizellen im Vorkernstadium, die Laserbehandlung von Eizellen oder die auch bei uns oft durchgeführte Blastozystenkultur werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Über zusätzliche Kosten werden wir Sie im Vorfeld aber immer genau informieren.