Wir halten das Assisted Hatching in Einzelfällen für sinnvoll und besprechen es, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen: keine Einnistung trotz wiederholter Embryotransfers, Alter der Patientin > 35–37 Jahre, Eizellhülle mikroskopisch auffällig dick, Transfer kryokonservierter (zuvor eingefrorener) Zellen.
Das „Assisted Hatching“ ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.